Letztlich sind auch Fälle des öffentlichen und privaten Baurechts im Zusammenhang mit der Immobilie zu behandeln. Das öffentliche Baurecht regelt insbesondere Fragen, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung stehen.
Das private Baurecht wiederum beschäftigt sich mit Angelegenheiten, die die Errichtung oder die Umbaumaßnahmen an Immobilien
betreffen. Dies sind unter anderem Konflikte, in Zusammenhang mit Architektenverträgen und Handwerkerverträgen.
• | Baugenehmigung |
• | Baumängel |
• | Durchsetzung von Werklohnansprüchen |
• | Bauverträge |
• | Architektenverträge |
• | Handwerkerverträge |
• | Haftung der Architekten |
• | Nutzungsänderung |
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